Reisen und Corona

Hallo 2021 - endlich wieder urlaub! aber wie?

Reisen in Zeiten von Corona wirft viele Fragen auf. Damit Sie unbesorgt abheben können, haben wir auf dieser Seite alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Für einen unbeschwerten, sorglosen Urlaub (fast) wie immer!

Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute, welche die Welt nicht angeschaut haben.
— Alexander von Humboldt
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Bitte halten Sie sich stets informiert

und überprüfen Sie die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes auf möglicherweise kurzfristig eintretende Änderungen.

 
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Informationen für Reise-Rückkehrer

Reisen ins Ausland und Rückkehr nach Deutschland. Was müssen Rückkehrende beachten?

 
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Reise- und Sicherheitshinweise auf Grund von Covid-19

Länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise aufgrund der COVID-19-Pandemie:

 
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Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete

Virusvarianten-Gebiete und Hochinzidenzgebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI:

 

Nichtdeutsche Staatsangehörige

und Mitbürger doppelter Staatsangehörigkeit müssen sich selbstständig bei der Botschaft über gesonderte Einreisebedingungen informieren.

 

MASKE, Kontrollen, TEST

Egal, ob Sie mit dem Flugzeug oder mit dem eigenen Auto anreisen. Je nach Reiseland muss mit einer Pflicht zum Tragen eines (medizinischen) Mund-Nasen-Schutzes, verstärkten Kontrollen und Einschränkungen bei der Aus- und Einreise (z.B. verpflichtende Selbstauskünfte zu Gesundheitszustand, Kontakt und Aufenthalt sowie möglicherweise verpflichtenden Tests auf COVID-19 zur Identifizierung erkrankter Reisender) gerechnet werden.

 

Einreiseformulare & Testpflicht

Immer mehr Länder beziehungsweise Regionen verlangen eine vorherige Registrierung von Urlaubern – mancherorts müssen sie einen QR-Code vorlegen, andernorts reicht ein ausgefülltes Formular. Diese Registrierung muss in Eigenregie erfolgen.

In vielen Ländern muss zudem zur Einreise ein negativer Covid-PCR-Test vorgelegt werden. Die Regelungen, wie „alt“ der Test sein darf, sind unterschiedlich. Teilweise müssen die Testergebnisse mit Passdaten der Reisenden versehen sein (Konkrete und tagesaktuelle Informationen dazu bietet das Auswärtige Amt). Dies bieten gängige Teststationen oft nicht an. Wir empfehlen, sich frühzeitig über eine passende Testmöglichkeit zu informieren. Auf Nummer Sicher gehen Sie mit den (kostenpflichtigen) Testangeboten, beispielsweise am Flughafen München.

 
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Nutzen Sie die Corona-Warn-App für Ihr Smartphone.

Hinterlassen Sie bei der Buchung bitte unbedingt Ihre Handynummer, so können wir Sie im Notfall erreichen.

Bitte treten Sie Ihre Reise nur an, wenn Sie sich gesund fühlen.

 

Die Lage im Blick behalten

Die allgemeine Lage ist dynamisch und wird kontinuierlich von den maßgeblichen Behörden beobachtet. Es kann bei den Schutzmaßnahmen stets zu Änderungen kommen. Daher ist es wichtig, dass Sie die lokalen Bestimmungen und Hygienemaßnahmen der Reiseländer und Transportgesellschaften stets im Auge behalten.

 
Was ist Reisen? Ein Ortswechsel? Keineswegs! Beim Reisen wechselt man seine Meinungen und Vorurteile.
— Anatole France
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REISELUST IN BESTEN HÄNDEN

So gestaltet sich ihr urlaub

 
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Reiseschutz

Nach wie vor - oder gerade jetzt: Ein wichtiges Thema!

Mit den Reiseversicherungen unseres langjährigen Partners, der ERGO Reiseversicherung (ehemals ERV) sorgen wir dafür, dass Sie mit einem sicheren Gefühl unterwegs sind. Vor, während und nach Ihrer Reise. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie unter:

 

Sie haben einen eigenen Reiseschutz, beispielsweise über Ihre Kreditkarte? Wir möchten, dass Sie bestens geschützt sind. Bitte werfen Sie einen Blick auf unsere

Checkliste Reiseschutz:

  • Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung vorhanden?

  • Muss die Reise mit einer Kreditkarte bezahlt werden, damit der Versicherungsschutz greift?

  • Reicht die max. Versicherungssumme Ihrer Versicherung aus? (Vorsicht bei nachträglich hinzugebuchten Leistungen!)

  • Sind all Ihre Mitreisenden im Reiseschutz inbegriffen und gelten auch als “Risikopersonen” wenn Sie nicht miteinander verwandt sind?

  • Gibt es Vorerkrankungen, die eventuell in der Reiserücktritts-Versicherung ausgeschlossen sind?

  • Deckt Ihre Reiseversicherung Pandemie-bedingte Stornierungen ab? Beispielsweise bei einer Corona-Erkrankung?

  • Gibt es Ausschlüsse bei Reisewarnungen?

  • Haben Sie eine vollumfängliche Reisekrankenversicherung für alle Reisenden?

  • Ist Ihnen bewusst, dass Sie mit der europäischen Krankenversicherungskarte, die auf der Rückseite der deutschen Gesundheitskarte aufgedruckt ist, auch im EU-Ausland nicht vollumfänglich versichert sind?

  • Haben Sie sich beim Skifahren in Österreich schon einmal Gedanken über Ihre Reisekrankenversicherung gemacht? Ist Ihnen bewusst, dass die gesetzliche Krankenversicherung - beispielsweise für Bergungskosten - nicht aufkommt?

  • Sind Sie versichert, wenn Sie vor Ort an Covid-19 erkranken?

  • Wissen Sie, wohin Sie sich im Notfall wenden müssen?

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie zu Fremdversicherungen nicht beraten können. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Anbieter nach!

 

Flexible Reisebuchungen

Seit Beginn der Corona Pandemie kommt es laufend zu Einreisebeschränkungen, Reisewarnungen, Flugannullierungen und Hotelschließungen. Doch nicht jede Buchung kann ohne weiteres storniert oder umgebucht werden. Grundsätzlich sind Pauschalreisende bei oben genannten Gründen besser abgesichert. Reisende, die Einzelleistungen wie Flüge oder Hotels gebucht haben, können meist nicht ohne Kosten vom Reisevertrag zurücktreten.

Viele Reiseveranstalter bieten sogenannte “Flex-Tarife” an. Das Prinzip ist Folgendes: Wer für seinen Pauschalurlaub etwas mehr bezahlt, darf ihn auch kurzfristig ohne die sonst üblichen Stornierungsgebühren wieder absagen oder umbuchen. 

Es ist deshalb sehr wichtig, sich bei Buchung genau über die geltenden Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen zu informieren. Fragen Sie uns! Lassen Sie sich alle Bedingungen schriftlich aushändigen und achten Sie penibel auf Ausschlüsse und Fristen.

 

Die folgenden Informationen dienen der allgemeingültige Orientierung und können sich jederzeit ändern. Wir können keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben übernehmen und bitten Sie, sich kurzfristig gewissenhaft über die genauen Bestimmungen der einzelnen Flughäfen, Fluggesellschaften, Unterkünfte und sonstigen Dienstleister zu informieren.

Oder, Sie fragen einfach uns!

 
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am FlughAFEN und an bord

Bitte beachten Sie, dass an Flughäfen das Tragen einer medizinischen Schutzmaske in den Geschäften, Transportmitteln und teilweise auch in den Terminalanlagen verpflichtend ist.

Aufgrund veränderter Prozesse in der Sicherheitskontrolle bitten wir Sie mehr Zeit hierfür einzuplanen. Details entnehmen Sie bitte der Website Ihres Ab- und Zielflughafens.

Während Ihres gesamten Aufenthalts an Bord ist das Tragen einer medizinischen Schutzmaske ab dem 01.02.2021 verpflichtend. Visiere (Face Shields), Masken mit Ventil, Schals und Tücher oder Alltagsmasken sind an Bord nicht zulässig. Zuwiderhandlungen können Konsequenzen nach sich ziehen.

Um auch an Bord den Kontakt zwischen Personen zu minimieren, findet unser Bordservice momentan in angepasster und vereinfachter Form statt.

Einzelne Behörden und Flughäfen haben in der aktuellen Situation die Mitnahme von Handgepäckstücken eingeschränkt. Dadurch minimiert sich die Wartezeit an der Sicherheitskontrolle und der Boarding- und De-boarding Vorgang verläuft schneller.

 
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vom Transfer bis zum Hotel

Zu Ihrer Sicherheit wird es bei allen Transfers verstärkte Hygienemaßnahmen geben. Die Anforderungen an die soziale Distanzierung und die Notwendigkeit, Masken und Handschuhe zu tragen, werden von Reiseziel zu Reiseziel unterschiedlich sein.

Im Hotel gilt Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Bereichen, sowie ein Mindestabstand von 1,5 Metern (auch in Aufzügen) - Desinfektionsspender stehen bereit.

In den Restaurants wird die Tischanordnung entsprechend der Abstandsregeln angepasst. Um Stoßzeiten zu vermeiden, kann es vorkommen, dass Sie in einigen Hotels um Reservierungen gebeten werden. Beim Betreten und Verlassen des Restaurants, sowie beim Gang zu den Toiletten ist Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben. Im Grunde also ziemlich genau so, wie Sie es von zu HAuse schon gewohnt sind :-)

Ein Großteil der Buffets wird auf Ausgabe der Speisen durch Servicemitarbeiter oder Service am Platz umgestellt.

Selbstverständlich wird auf die tägliche Zimmerreinigung noch mehr wert gelegt, als bisher. Zudem erfolgt eine Desinfektion von besonders “oft berührten” Flächen und Gegenständen.

 
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IM Mietwagen ODER TAXI

Je nach Reiseland gelten Restriktionen zur Sitzplatzordnung im Mietwagen oder im Taxi, bzw. wo eine Maskenpflicht herrscht.

Besondere Vorsicht ist bei Reisenden geboten, welche nicht im gleichen Haushalt leben. In einigen Urlaubsländern dürfen nach aktuellen Informationen Haushaltsfremde Personen nicht gemeinsam in einem Mietwagen fahren.

Wir informieren Sie daher bei Buchung über die gesetzlichen Regelungen bei der Mietwagen-Nutzung in Ihrem Reiseland. Bitte nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie die Hinweise in aller Ruhe durch.

 
 

ESSENTIALS

oder; immer gut zu wissen

 
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Passagierrechte

Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird oder wenn Ihr Flug annulliert wird oder um mindestens zwei Stunden verspätet ist, verlangen Sie am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig schriftliche Auskunft über Ihre Rechte, insbesondere über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen.

Flugdetails

Mit MyCockpit können Sie von überall auf Ihre Reisepläne zugreifen. Sie benötigen nur Ihren Buchungscode und den Nachnamen eines Reisenden.

Bleiben Sie stets auf dem Laufenden und überprüfen Sie Ihren Flugstatus:

Verpflegung an Bord

Auf Kurz-und Mittelstreckenflügen werden Getränke und Snacks meist nur noch kostenpflichtig angeboten, auf Langstreckenflügen wird die Bordverpflegung größtenteils kostenfrei angeboten. In Zeiten von Corona wird der Bordservice bei vielen Airlines reduziert.

 

Online Check-In

Bei fast allen Fluggesellschaften können Sie im Rahmen des Online-Check-in kostenfrei Ihren Sitzplatz reservieren. Dieser ist in der Regel ab 23 Stunden (teilweise schon frühzeitiger) vor Abflug möglich.

Sie können Ihren Check-In auf der Website der jeweiligen Fluggesellschaft vornehmen – unter Angabe Ihrer Buchungsnummer (6-stelliger „Filekey“, siehe Ticket) und Ihres Nachnamens. Bei Pauschalreisen, also über Reiseveranstalter gebuchte Flüge wählen Sie bitte - wenn möglich - die Option „Veranstalterbuchung“ und geben Sie Ihren Reiseanbieter an. Sollte der Check-In einmal nicht funktionieren, hat das meist rein technische Gründe. Rufen Sie uns in diesem Fall gerne an und wir helfen Ihnen weiter.

Strecken- und Airlineabhängig müssen während des Online-Check-Ins noch einmal die Personalausweis- oder Reisepassdaten aller Reisenden erfasst werden.

Buchen Sie zudem bequem Zusatzleistungen, Mahlzeiten, Entertainment oder Mehrgepäck während des Web-Check-Ins und geben Sie Ihre Notfall-Kontaktdaten ein, so dass die Airline Sie im Fall von eventuellen Verspätungen oder Änderungen rechtzeitig informieren kann.

Einige Fluggesellschaften erheben mittlerweile bereits Gebühren für den Check-In am Flughafen – also für nicht eingecheckte Passagiere, u. a. ist dies bei Flügen mit Ryan Air oder Laudamotion der Fall: Dann ist besondere Vorsicht gefragt und Sie sollten zwingend vorab einchecken.

 
“Drum o Mensch, sei weise, pack die Koffer und verreise.”
— Wilhelm Busch
 

Reisegepäck

Bei der Grenze für Freigepäck muss man zwischen dem 'weight-concept' (z. B. 20 kg) und dem 'piece-concept' (z. B. 1PC = 1 Piece/ Gepäckstück; meist 23 kg) unterscheiden. Beim 'weight-concept' kann das Gewicht auf mehrere Gepäckstücke aufgeteilt werden.

Beim 'piece-concept' darf nur ein Gepäckstück mitgeführt werden. Ob und wie viel Gepäck in Ihrem Flug inkludiert ist, entnehmen Sie bitte Ihrem Flugticket oder der Internetseite Ihrer durchführenden Fluggesellschaft.

Sollte es doch einmal vorkommen, dass Ihr Gepäck nicht wie geplant ankommt, melden Sie dies unbedingt an Ort und Stelle Ihrer Airline.

Prüfen Sie hier Ihre Freigepäckgrenze:

Handgepäck

Transportieren Sie in Ihrem Handgepäck nur die Artikel, auf die Sie während der Reise nicht verzichten wollen oder können (z. B. Medikamente). Flüssigkeiten im Handgepäck dürfen Sie in Behältern mit einem Volumen von maximal 100 ml in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Tüte mit maximal 1 Liter Fassungsvermögen mitführen. Pro Passagier ist maximal eine Tüte zulässig.

Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) dürfen Sie auch in Behältnissen, die größer als 100 ml sind, im Handgepäck mitführen.

Flüssigkeiten, Cremes etc. aus Duty-free-Einkäufen (im Sicherheitsbeutel, mit Kaufbeleg) können Sie von jedem Flughafen und Flugzeug grundsätzlich im Handgepäck transportieren.

Handgepäck ist längst nicht mehr bei allen Airlines kostenlos – jedenfalls nicht in jeder Größe. Bitte beachten Sie die Hinweise Ihrer ausführenden Fluggesellschaft.

 

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Hier angegebene Informationen zu Sicherheitsvorkehrungen von Ländern, Fluggesellschaften und weiteren Leistungsträgern sind Beispiele. Die exakte Umsetzung kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das wir hiervon unterrichtet werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher bei jeglichen Unklarheiten empfohlen.